Das traurige Aus der Ehe
Testsieger „Affäre“
Die Scheidung zweier Elternteile bedeutet immer eine traurige Angelegenheit. Sei es für das Paar, welches sich trennt, ebenso wie für die Kinder, welche der Ehe entsprungen sind. Neben dem seelischen Stress kommt jedoch hinzu, dass aus der ehelichen Gemeinschaft heraus eine Gütertrennung entstehen muss. So wurde in der Ehe einiges an Wertgütern geteilt, was im Falle einer Scheidung gerecht aufgeteilt wird.
Da dies jedoch in der Regel nicht immer friedlich abläuft, gibt es diverse Gesetze und Rechtsprechungen für den Fall einer Scheidung, damit hier keiner der beiden Ehepartner benachteiligt hat. Zudem soll durch diese Rechtsprechung das Wohl des Kindes gesichert werden, denn dieses bleibt aufgrund der Wut und unsachgemäßen Verhaltensweisen der beiden Ehepartner häufig auf der Strecke.
Das Sorgerecht – zum Wohl des Kindes
So ist das Thema Kind und Sorgerecht bei einem Vorgang der Scheidung ein großes Thema der Rechtsprechung. Verfügst Du über Kinder, die im Rahmen der Ehe entstanden sind, die nun beendet, so ist im Bereich des Wohles für das Kind das sogenannte Sorgerecht zuständig. Das Gericht ist sehr komplex, das es sowohl die Rechte, als auch die Pflichten der Eltern deklariert. Die beschlossene Regelung im Bereich des Sorgerechts gilt bis zu dem 18. Lebensjahr des Kindes. Dabei wird unterschieden zwischen der Personensorge, der Vermögenssorge, der gesetzlichen Vertretung des Kindes und der Aufenthaltsbestimmung. Die Personensorge betrifft alle Belange des Kindes, welche sich im Alltag ergeben, so wie zum Beispiel die Ernährung, die Kleidung und die Vorsorgen, welche für das Kind notwendig sind. Hierzu gehört zum Beispiel auch die Gesundheitsvorsorge. Ein weiterer Punkt ist die Vermögenssorge, welche die Verwaltung des Vermögens des Kindes beinhaltet. Hierbei ist auch die Mehrung des Geldes, sprich, wie es angelegt wird, ein Faktor. Die gesetzliche Vertretung des Kindes, welche ebenfalls richtig deklariert wird, ist für alle Belange zuständig, welche das Kind nicht alleine entscheiden kann bzw. darf. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bestimmt, wo das Kind nach der Scheidung wohnen soll. In der Regel verfügen verheiratete Elternteile über ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn es nicht automatisch zu einem gemeinsamen Sorgerecht nach der Scheidung der Eltern kommt, so kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht jedoch auch differenziert gesehen werden. In der Regel haben jedoch die Eltern automatisch nach der Trennung ein gemeinsames Sorgerecht und sollen für alle Belange des Kindes gemeinsam die Entscheidungen treffen. Dies ist in der Regel jedoch nicht immer möglich, da die Elternteile auf zwischenmenschlicher Ebene nicht mehr sachlich miteinander kommunizieren können. Scheint eine gemeinsame Klärung der alltäglichen Angelegenheiten eines Kindes nicht zum Wohle des Kindes von beiden Elternteilen auf sachlicher Ebene möglich zu sein, so kann ein geteiltes Sorgerecht bzw. ein alleiniges Sorgerecht beantragt werden. Die Beantragung des alleinigen Sorgerechts wird in der Regel genehmigt, wenn für das Gericht ersichtlich ist, dass ein Elternteil besser für das Wohl des Kindes Entscheidungen treffen kann. Verfügst Du zum Beispiel über das alleinige Sorgerecht, so gilt die Aufenthaltsbestimmung nicht gleichermaßen für Deinen Partner. Das bedeutet, dass der hauptsächliche Aufenthaltsort bei dem Elternteil mit dem alleinigen Sorgerecht besteht. Nichtsdestotrotz sind regelmäßige Besuche bei dem Partner zum Wohle des Kindes vorgesehen.
Der Akt der Scheidung – einvernehmend oder strittig?
Auch wenn viele Paare es schaffen, in Frieden auseinander zugehen und zum Wohle des Kindes eine friedliche Basis finden können, führt leider oft schon der Prozess der Scheidung selbst zu feindseligen Verhaltensweisen und den beiden Menschen. Ausschlaggebend für Unstimmigkeiten ist in der Regel bereits der Scheidungsantrag. Nicht selten sind sich beide Partner nicht einig über den Wunsch der Scheidung. Das bedeutet, dass nicht beide gemeinsam den Scheidungsantrag stellen, sondern dieser von einem Ehepartner verteilt wird. Jedoch muss der Scheidungsantrag der beiden Ehepartner gleichermaßen unterschrieben werden, wozu sich der Partner, der gegen die Scheidung ist, nicht bereit erklärt. Oft ist diese Situation die Basis für einen so genannten „Rosenkrieg“. So führte der Regel unterschieden zwischen einer einvernehmlichen Scheidung und einer strittigen Scheidung. Beide Arten der Scheidung müssen über die Hinzunahme eines Anwaltes erfolgen und werden dann mittels Scheidungsantrages vor Gericht in die Wege geleitet. Dabei ist eine Scheidung auch immer mit Kosten verbunden, nämlich den Kosten für den Anwalt und den Gerichtskosten, welche beide Partner gleichermaßen zu tragen haben.
Wer darf in der Wohnung bleiben?
Bei einer Scheidung ist auch der Punkt der Gütertrennung ein oft diskutierter Bereich, der zu vielen Streitigkeiten zwischen den Partnern führen kann. Das fängt bereits bei der Streitigkeit um die Wohnung an. Wer darf in der Wohnung wohnen bleiben? Wer hat Anspruch auf das Wohnrecht? Hier kann es ganz unterschiedlich ablaufen. So steht zunächst die Frage im Raum, ob es sich bei der Immobilie um eine Mietwohnung oder um eine Eigentumswohnung handelt. Handelt es sich um eine Mietwohnung, so ist in erster Linie wichtig, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Haben beide Partner den Mietvertrag unterschrieben, so erhält der Partner die Wohnung, der auch über das Sorgerecht verfügt. So soll garantiert werden, dass der Lebensraum des Kindes nicht stark beeinträchtigt wird. Läuft eine Scheidung glimpflich ab, so kommen bereits beide Partner zu einer solchen Erkenntnis, dass sie beide das Interesse des Kindes im Blickfeld haben. Handelt es sich jedoch um eine Eigentumswohnung, die beide Partner gleichermaßen finanziert haben oder immer noch finanzieren, so muss der andere Partner, der auszieht, ausbezahlt werden. Andernfalls ist auch die Zahlung von Miete an den Partner denkbar.
Zusammen abgeschlossene Versicherungen
Was viele zunächst nicht bedenken, ist, dass auch bestimmte Absicherungen, die man im Rahmen der Ehe abgeschlossen hat, wegfallen, sobald die Ehe beendet wird. Typische Beispiele hierfür sind zum Beispiel die Haftpflichtversicherung, die Krankenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. In der Regel schließt einer der beiden Partner innerhalb der ehelichen Gemeinschaft eine Versicherung derart ab, womit der Partner automatisch mitversichert wird. Dieser Versicherungsschutz fällt weg, sobald die Scheidung rechtlich durchgesetzt wurde. Es ist daher wichtig, dass sich der Partner, der die Versicherung nicht abgeschlossen hat, sich nun um die eigene Versicherung kümmert. Das bedeutet für viele geschiedene Leute, dass eine große finanzielle Belastung auf sie zukommt, da die Versicherungen vorher innerhalb der Ehegemeinschaft lukrativer für sie waren. Der Ehepartner sollte auf keinen Fall versäumen, eine Versicherung abzuschließen, da dieser ansonsten nach der Scheidung ohne Versicherungsschutz dasteht.
Gemeinsame Geschenke – wie aufteilen?
Ob zur Hochzeit oder zu anderen Festen, wie zum Beispiel Weihnachten, befinden sich zwei Menschen in einer Ehegemeinschaft, so bekommen sie in der Regel auch häufig gemeinsame Geschenke von der Verwandtschaft oder Bekannten geschenkt. Diese können auch zu entsprechenden Anlässen, wie zu einem großen, runden Geburtstag oder auch einem Hochzeitstag sehr wertvoll ausfallen. Oft haben die Scheidungspartner bei Beendigung der Ehe ein wertvolles Repertoire an Geschenken, die es nun gilt aufzuteilen. Das ist häufig mit vielen Streitigkeiten verbunden, wenn es sich um große Vermögensgegenstände handelt. Daher sollte die Gütertrennung in diesem Fall auch über einen Scheidungsanwalt laufen, damit sich für keinen der ehemaligen Partner ein Nachteil ergibt.
Die gute Zeit in Erinnerung behalten
Auch wenn eine Scheidung immer mit viel Schmerz und Wut verbunden sein kann, so hilft es in Frieden auseinanderzugehen und diesen Vorsatz auch stets beizubehalten. Auf diese Weise wird der Prozess für beide Parteien erträglicher und friedlicher. Man sollte sich von vorneherein eine neutrale Person suchen, sprich einen Scheidungsanwalt, der für alle Belange zuständig ist und ein faires Urteil fällen kann. So kann man sich vorherige Diskussionen sparen und sich nicht unnötig verstreiten.
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JAN